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BayObLG, 20.02.1990 - RReg. 4 St 6/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 156
Papierfundstellen
- MDR 1990, 650
- NStZ 1990, 340
- StV 1991, 467
Wird zitiert von ... (2)
- AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162
Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes …
Nach diesen Grundsätzen ist das Grundbuchamt im Hinblick auf den für eine GbR zu führenden Vertretungsnachweis nicht für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig, weil dies weder im materiellen Recht noch in der für das Grundbuchverfahren geltenden Verfahrensordnung vorgesehen ist (BayObLG NStZ 1990, 340; BayObLG Rpfleger 2000, 451, 453: explizite Verneinung der Zuständigkeit) und eine solche Zuständigkeit des Grundbuchamts wegen der aus rechtsstaatlichen Erwägungen abzulehnenden erweiternden Auslegung des § 156 StGB auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Beweisnot oder aufgrund des Bedürfnisses der Bekräftigung oder Erhärtung einer Parteibehauptung begründet werden kann (BGH NJW 1953, 994; BGH NJW 1966, 1037). - OLG Köln, 11.10.2013 - 2 Ws 522/13
Anordnung des dinglichen Arrestes gegen einen Drittbeteiligten in …
Dasselbe hat für die eidesstattliche Versicherung zu gelten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 4. Strafsenat, Beschluss vom 20.02.1990, RReg 4 St 6/90, in …